Schulvorstand

Aufgaben

Der Schulvorstand entscheidet über:

  • Vorschläge zum Schulprogramm an die Gesamtkonferenz
  • Die Verwendung der Haushaltsmittel
  • Über Einzelfragen des Deregulierungserlasses z.B. über die Anzahl der schriftlichen Lernzielkontrollen und die Dauer der Korrektur, Einzelheiten der Stundentafel, Zeitstrukturen bei Hausaufgaben u.v.a.m.

Der Schulvorstand ist berichtspflichtig gegenüber der Gesamtkonferenz

Sitzungen

Die Sitzungen des Schulvorstandes finden in der Regel zweimal im Schulhalbjahr statt und werden im Terminplan angekündigt. Eine Tagesordnung wird rechtzeitig der Schulöffentlichkeit mitgeteilt.

Flyer über den Schulvorstand vom Niedersächsischen Kultusministerium

Flyer_Schulvorstand_NieKun

Vorsitz:  

Frau Beate Günther (Schulleiterin)

Schülervertreter:   

Bruno Tettenborn, Boyang Yuan, Alisa Schäfer, Gesa Venzke

Eltervertreter:

Herr Fuchs, Herr Gehnen, Frau Heller-Schenck, Frau Schütz

Lehrkräfte:  

Herr Flügge, Herr Gakenholz, Frau Henkel, Herr Stille, Frau Wonik-Schmidt, Frau Ziegenmeyer

Die Mitglieder und deren Vertreter auf Seiten der Schülerinnen und Schüler sind für die Dauer von einem Jahr, die übrigen Personen für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

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Der Schulvorstand der Schillerschule gibt sich nachfolgende Geschäftsordnung:

§ 1 Sitzungen

  • Die Vorsitzende beruft den Schulvorstand nach Bedarf ein, mindestens jedoch vier Mal pro Schuljahr.
  • Die Vorsitzende muss eine Sitzung einberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder oder mindestens eine der vertretenen Gruppen dieses einstimmig verlangen.
  • Die Sitzungen des Schulvorstandes sind nicht öffentlich. Zu bestimmten Tagesordnungspunkten können auf Antrag der Schulvorstandsmitglieder Gäste gehört werden.
  • Die Vorsitzende kann eigenständig Gäste zu bestimmten Tagesordnungspunkten hinzuziehen.
  • Der ständige Vertreter der Schulleiterin ist ständiges nicht stimmberechtigtes Mitglied des Schulvorstandes.

§ 2 Ladung

  • Die Vorsitzende lädt mit einer Frist von mindestens 10 Werktagen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung zu der Sitzung ein.
  • In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist verkürzt werden.
  • Anträge sind spätestens 5 Werktage vor jeder Sitzung bei der Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
  • Zusätzliche Anträge auf Beratung von Gegenständen können auf Beschluss mit mindestens ¾ -Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder auf die Tagesordnung gesetzt werden.

§ 3 Beschlussfähigkeit

  • Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn mit der Vorsitzenden die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
  • Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Abstimmungen finden offen statt, es sei denn, dass ein Mitglied, unterstützt von mindestens drei weiteren Mitgliedern, beantragt, eine geheime Abstimmung durchzuführen.
  • Können Tagesordnungspunkte wegen Beschlussunfähigkeit nicht behandelt werden, besteht in der folgenden Sitzung Beschlussfähigkeit unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.

§ 4 Niederschrift

  • Von jeder Sitzung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das allen Mitgliedern spätestens drei Wochen nach der Sitzung zugeleitet wird. Die Beschlüsse sind als Anhang Bestandteil des Protokolls.
  • Die Niederschrift ist vom Verfasser und von der Vorsitzenden zu unterschreiben.
  • Die Mitglieder sind in alphabetischer Reihenfolge im Wechsel zur Niederschrift verpflichtet. Die Vorsitzende ist von der Verpflichtung zur Niederschrift befreit, ebenso die Mitglieder aus der Schülerschaft, die aus den Klassenstufen 5 – 9 stammen.
  • Anträge zur Berichtigung oder Ergänzung der Niederschrift müssen spätestens am Beginn der nächsten Sitzung vorgetragen werden.
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